AGB
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1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Charlotte Roche selbständige Architektin (Einzelunternehmen), nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern.
1.2. Sie finden Anwendung auf architektonische Leistungen in allen Phasen gemäss SIA sowie auf gestalterische Leistungen in den Bereichen Illustration, Collage, Mode und visuelle Konzepte, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
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2.1. Massgebend sind:
Die schriftliche Offerte / der Einzelvertrag
Diese AGB
Ergänzend die einschlägigen Bestimmungen der SIA Norm 102 (Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten), sofern anwendbar und im Vertrag nicht anders geregelt
2.2. Bei Widersprüchen geht der Einzelvertrag diesen AGB vor.
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3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder dem Einzelvertrag.
3.2. Im Bereich Architektur können Leistungen sämtliche Phasen gemäss SIA umfassen, insbesondere:
Wettbewerb
Strategische Planung
Vorstudien
Projektierung
Ausschreibung
Ausführung
Realisierung
3.3. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden separat vergütet.
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4.1. Die Auftraggeber verpflichten sich:
Notwendige Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen
Entscheide innert angemessener Frist zu treffen
Behördliche Bewilligungen zu unterstützen
Zahlungsfristen einzuhalten
4.2. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zu Terminverschiebungen und Mehrkosten führen.
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5.1.. Das Honorar richtet sich nach:
Vereinbartem Pauschalhonorar
Aufwand nach Zeit
Oder prozentualer Berechnung gemäss SIA
5.2. Sofern nicht anders vereinbart:
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen erhoben werden
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen
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6.1. Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
6.2. Verzögerungen aufgrund behördlicher Verfahren, Drittparteien oder fehlender Mitwirkung liegen nicht in der Verantwortung der Auftragnehmerin. -
7.1. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – beschränkt auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten.
7.3. Für Leistungen von beigezogenen Fachplanern oder Drittunternehmen haftet die Auftragnehmerin nicht, sofern diese im Namen der Auftraggeber beauftragt wurden.
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8.1. Sämtliche Entwürfe, Pläne, Konzepte, Illustrationen und gestalterischen Arbeiten bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
8.2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
8.3. Jegliche Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung.
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9.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, realisierte Projekte sowie gestalterische Arbeiten zu Dokumentations- und Referenzzwecken (Website, Publikationen, Portfolio) zu veröffentlichen, sofern keine berechtigten Interessen der Auftraggeber entgegenstehen.
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10.1. Der Vertrag kann aus wichtigen Gründen schriftlich gekündigt werden.
10.2. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
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11.1. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
11.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.